Stellungnahme eGK jetzt! Schluss mit der Sabotage menschenwürdiger Gesundheitsversorgung

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Trier, den 20.07.2016

Eine neue Sicht auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Refugees eröffnet uns die Stellungnahme von Wolf Buchmann (Bündnis 90/ Die Grünen). Dort wird errechnet, dass im Gegensatz zu den Behauptungen der Stadtverwaltung (s. Anhang 1 Stellungnahme W. Buchmann), die eGK mit einer Kosteneinsparung von mindestens 8,6% verbunden wäre, anstatt mit einer Erhöhung der Kosten (laut Stadtverwaltung mind. 210.000 Euro jährlich). Der Widerspruch zwischen der Aussage der Stadt sowie der Anaylse Buchmanns wirft die Frage auf, warum die Stadtverwaltung vermeintlich versucht das Vorhaben zu sabotieren!

Viele gute Argumente sprechen für die Einführung der eGK („Bremer Modell“), wahrscheinlich wird aber das stärkste Argument die Senkung der Verwaltungskosten sein. Genau bei diesem Punkt setzt die Stadtverwaltung Trier ( im weiteren SVT) an und errechnet zusätzliche Kosten von mindestens 210.000 Euro pro Jahr, aufgrund des angeblichen höheren Personalbedarfs. Dies wurde nun durch eine Analyse von Wolf Buchmann ausführlich widerlegt.

Laut seinen Berrechnungen bietet das Konzept, welches bereits durch den Stadtrat genehmigt wurde, Einsparmöglichkeiten von mindestens 8,6%. Diese entstehen bereits allein aufgrund der wegfallenden Personalkosten, die durch eine Verfahrensänderung möglich sind. In den Worten Buchmanns klingt dies so: Zusammenfassend kann gerade nicht von einer Erhöhung des Personalbedarfs, sondern einer erheblichen Reduzierung desselben ausgegangen werden. Es werden 99 Prozent der Aufgaben, welche bis zur Überweisung des abgerechneten Betrages an die Krankenkasse entstehen, ersatzlos wegfallen.“

Ebenfalls fallen weitere Kostenpunkte, wie etwa das verschicken der Krankenscheine für jedes Quartal, weg. Dies würde laut seinen Berechnungen, abzüglich der Unkosten für die Erstellung der eGK selbst, ein mögliches Einsparvolumen von 10.000 Euro jährlich bedeuten (s. S. 9). Auch ist eine Zweitprüfung, die von der Verwaltung vorgesehen wurde, nicht notwendig. Hierzu noch ein weiteres Zitat der Analyse: Die Verwaltung berücksichtigt in ihrer Analyse den Aufwand der Verwaltung, der im Ergebnis dadurch entsteht, dass die Verwaltung Sachverhalte, die von der Krankenkasse abschließend geprüft werden, ein weiteres Mal überprüft. Die Annahme, dass die Kommune zu einer doppelten Prüfung gezwungen ist, erscheint weder plausibel noch wurde es seitens der Verwaltung begründet (Abschn. 2).“

Unabhängig von den Berechnungen wird aber eine weitere Frage deutlich, nämlich wie es sein kann, dass die Berechnungen der Stadt anhand derer die Vertretung der Bürgerschaft (Stadtrat) ihre Entscheidungen treffen muss, offensichtlich extrem nachlässig entstand. Ob es sich um eine absichtliche Täuschung handelt oder nicht, ist Spekulation und nicht beantwortbar. Tatsache jedoch ist, dass besonders bei Themen die essentielle Auswirkungen auf Menschen und deren Wohlergehen haben, so etwas nicht vorkommen darf! Kostenberechnungen müssen alle ermittelbaren Fakten beinhalten! Dies bedeutet auch eine „[…] qualitative[n] Beschreibung und quantitative Analyse der Arbeitsprozesse., welche in den Vorlagen der SVT fehlt!

Wir fordern Aufgrund der oben genannten, neuen Erkenntnisse:

1. die schnellstmögliche Einführung der eGK!
2. eine Aufarbeitung, seitens der Stadtverwaltung, wie es zu dem offensichtlich unzureichendem Gutachten kam!
3. zukünftige Gutachten präzise und richtig zu erstellen!

 


Hier geht es zu unserer ersten Stellungnahme bezüglich der eGK!
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