Heiraten heißt migrieren

Fotograf: cyanopolis. Some rights reserved. Quelle: www.piqs.de
Fotograf: cyanopolis. Some rights reserved. Quelle: www.piqs.de

[av_three_fourth first]
[av_image src=’https://www.multikulturelles-zentrum-trier.de/multi/wp-content/uploads/2016/03/365ecdfb6b8ac96749f25c2c7012da64-735×423.jpg‘ attachment=’3768′ attachment_size=’entry_without_sidebar‘ align=’center‘ animation=’no-animation‘ styling=“ hover=“ link=“ target=“ caption=’yes‘ font_size=“ appearance=’on-hover‘ overlay_opacity=’0.4′ overlay_color=’#000000′ overlay_text_color=’#ffffff‘]
Fotograf: cyanopolis. Creative Commons. Some rights reserved. Quelle: www.piqs.de
[/av_image]

[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]

Heiraten heißt migrieren

In einer patriarchalen Gesellschaft zieht die Frau nach der Eheschließung ins Haus ihres Ehemannes. Sie wird fortan primär als dessen Frau betrachtet. Von ihrer Herkunftsfamilie ist sie dann getrennt, oft sehr weit. Nicht selten im Ausland. Migration von einem Land ins andere aufgrund von Heirat ist da heutzutage kein Sonderfall mehr. Allerdings einer, der zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt. Rechtlich, kulturell, psychologisch, ökonomisch. Heiraten über Grenzen hinweg macht die Ehefrau sogar noch verletzlicher als ohnehin. Der Staat mischt mit.

Der Blick auf Heiratsmigration ist oft verstellt und verzerrt durch Vorurteile: Es wird missbilligt, wenn wegen ökonomischer Vorteile geheiratet wird. Heiraten, um in einem anderen Land leben zu können, das gilt als „Betrug“. Arrangierte Ehe wird als bloße Vorstufe für Zwangsheirat gesehen. In der bürgerlichen deutschen Mehrheitsgesellschaft wird das Schließen eines Ehebündnisses aus Liebe als Norm gesetzt. Abweichungen sind geradezu tabuisiert.

Heiratsmigration ist weiblich geprägt

Es kommt nur selten vor, dass ein Mann eine Frau im Ausland heiratet, um dorthin auszuwandern. Männer sind an der Heiratsmigration viel häufiger beteiligt als schon Ausgewanderte, die ihre Frauen nachkommen oder eine zukünftige Ehefrau aus dem Herkunftsland vermitteln lassen. Frauen dominieren beim so genannten „Ehegattennachzug“. Nach einer 2013 veröffentlichten Studie des BAMF (Bundesamt für Migration und Flucht) sind 62 Prozent derjenigen, die ihrem Ehepartner hinterher ziehen, Frauen.

Arrangierte Ehen waren der Normalfall – und sind es oft noch immer

Die herrschende Überheblichkeit gegenüber arrangierten Ehen ist unangebracht. Ehevermittlung und Arrangement von Ehen sind eine uralte Praxis, auch in Europa. Man könnte sagen, sie haben sich gut bewährt. In Europa haben gut situierte Familien, Fürstenhäuser und König*innen Ehen arrangiert, um ihre Ländereien und ihre Macht zu vergrößern oder aufrecht zu halten. Heute werden viele Ehen vermittelt – über „das Internet“. Die Website bringt zwei Personen zusammen, die nach ihrer Auffassung und ihren Informationen ein gutes Paar abgeben würden. Der Unterschied zur traditionellen Heiratsvermittlung durch Freund*innen, Bekannte und Verwandte ist graduell. Auf der Dating-Website spielen persönliche Neigungen und Pläne vielleicht eine größere Rolle bei der Partnerfindung, aber – wie bei der persönlichen Vermittlung – sind auch Informationen über Beruf, Ausbildung, die ökonomische Situation, die Gesundheit etc. wichtig. Bei der durch Familienangehörige vermittelten Partnerschaft treten die Interessen der Familien, wie etwa das Verhandeln über Mitgift oder Morgengabe, noch hinzu. In vielen Kulturkreisen ermöglicht die Vermittlung überhaupt erst die Partnersuche, nämlich dann, wenn es einen Verhaltenskodex gibt, der Frauen und Männern es nicht erlaubt, einander frei zu kontaktieren. Statt der Suchkriterien eines auf einer Website hinterlegten Algorithmus ist es bei der arrangierten Ehe das Urteilsvermögen der Vermittler, die über Erfolg und Misserfolg des Partnermatching entscheidet. In vielen Ländern spielen inzwischen Anzeigen in Zeitungen, im Internet sowie Ehevermittlungsagenturen eine wichtige Rolle bei traditionellen Ehevermittlung.

Heiratsmigration ist oft Wirtschaftsmigration

Jede Eheschließung hat gewichtige wirtschaftliche Aspekte. Ob Ehevertrag, informelle Absprache oder Ehescheidungsurteil – immer dreht es sich um wirtschaftliche und soziale Fragen. Wie werden Vermögen und Einkommen verteilt? Wer ist für die Nachkommen zuständig? Letztendlich heiraten alle Paare auch aus Gründen, die außerhalb von Partnerschaft oder Liebe zu suchen sind. Sei es wegen des zu erwartenden Kindes, wegen des Ehegattensplittings oder der geringen Erbschaftssteuer, wegen der Beamtenpension und der Witwenrente, wegen der Förderung einer Eigentumswohnung, wegen des Papstes oder Pfarrers, wegen des Arbeitsplatzes bei der Caritas oder im kirchlichen Kindergarten. Verwundert es da, dass auch Heiratsmigration oft einen wirtschaftlichen Hintergrund hat – das Begehren auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis? Wer auf dem Arbeitsmarkt im eigenen Land nur geringe Chancen hat, sucht den Weg in ein anderes Land mit mehr Möglichkeiten. Die legalen Möglichkeiten, in die EU einzureisen sind eng begrenzt. Politisches Asyl, Studium oder Arbeitsaufnahme – das ist vielen verwehrt. Die Heirat ist da eine andere Möglichkeit, um in die reiche EU-Festung hinein zu gelangen. Besonders Frauen versuchen so, eine Alternative für ihre Zukunft aufzubauen und ihre Lebenslage zu verbessern.

Scheinehen gibt es nicht.

Wo die Ehe derart viele wirtschaftliche Aspekte hat, ist die Illegalisierung von so genannten „Scheinehen“ ein willkürlicher Akt von Gesetzgeber und Behörden. Manchmal geht es eben vor allem um die wirtschaftlich so bedeutende Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Warum aber lastet der Scheinehe-Verdacht nicht auch auf Paaren, wenn sie lediglich deswegen heiraten, um ein bald erwartetes Kind als eheliches zu legitimieren? Doch mit einem „Scheinehe“-Verdacht belegt ein*e Sachbearbeiter*in im Ausländer*amt und Standesamt jedes Brautpaar, das vielleicht nicht zusammen passen könnte. Wenn eine Frau lange mit dem Aufenthaltsstatus „Duldung“ im Lande gelebt hat oder sie einen wesentlich jüngeren Mann heiraten möchte, wird ihr häufig eine „Scheinheirat“ unterstellt. Wobei der umgekehrte Fall – ein älterer Mann mit einer jüngeren Frau – kaum einmal Verdacht erregt.

Heiratsmigration ist riskant

Schon das Informationsdefizit ist gefährlich. Heiratswillige müssen den Angaben von Vermittlern vertrauen, wenn sie selbst keine Möglichkeiten haben, die Informationen nachzuprüfen, den Versprechungen, Träumen, Mythen auf den Zahn zu fühlen. Zu stark ist auch der Sog des rosigen Bildes, das Westeuropa abgibt. Alle Westeuropäer seien irgendwie reich, selbst Arbeitslose. Es scheint ein luxuriöses Leben zu sein, verglichen mit ihrer eigenen miserablen wirtschaftlichen und perspektivlosen Situation. Warnungen werden nicht ernst genommen; da sieht die Heiratswillige lieber nur die vielen erfolgreich emigrierten Landsleute, glaubt ihren Erzählungen. Für eine bessere Perspektive will sie hart arbeiten oder einen unbekannten Mann im Ausland heiraten.

Auch der Gatte und das Umfeld bergen Konflikte

Jede neunte Ehe in Deutschland (11,4 Prozent nach dem statistischen Bundesamt 2012) wird zwischen Partnern aus zwei unterschiedlichen Ländern geschlossen. Ob nun monoethnisch oder binational – Paare führen immer Auseinandersetzungen um gemeinsame Werte und Regelungen. Die Konfliktfelder sind allerdings bei binationalen Ehen potenziell weiter gesteckt. Da geht nicht nur um gegenseitige Anerkennung, Identität, die Wahl des Wohnorts, die Erziehung oder darum, wessen kulturellen Gepflogenheiten vorrangig sind. Es geht auch darum, wie die Kinder erzogen werden sollen: Welche Sprache ist die Muttersprache? Wie viele Sprachen können gleichzeitig und gleichwertig erlernt werden?
Die Anforderungen und Erwartungen von außen an die Mikrofamilie dieses Paares können zu weiteren Konflikten führen, weil die Betroffenen sehr unterschiedlich damit umgehen und darauf reagieren. Die Migrantin berichtet von einem rassistischen Erlebnis und erwartet Anteilnahme und Unterstützung von ihrem Partner. Stattdessen erntet sie oft eine eher nüchterne Situationsanalyse oder einen Erklärungsversuch, womöglich verbunden mit dem Kommentar, dass sie nicht überreagieren soll. Viele Partner, die der Mehrheit im Lande angehören, haben sich mit dem Thema Rassismus nicht auseinandergesetzt und haben wenig Verständnis dafür, wenn die Partnerin heftig reagiert. Sie fühlen sich überfordert, ihre Partnerin hingegen unverstanden und verletzt, aber auch außer Stande, die Verletzung verständlich zu erklären. Auf solche Konfliktfelder sind Erziehungsberatungsstellen kaum vorbereitet, Beratung und Therapie für binationale Paare ist dort kein Regelangebot. Doch benötigt würden dort Expert*innen mit Migrationshintergrund, die verschiedene Unterdrückungsmechanismen zu durchschauen gelernt haben.

Das Zuwanderungsrecht hilft Unterdrücker*innen

Ein Fall aus der Praxis: Frau L. lernte ihren späteren deutschen Mann bei der Arbeit in Deutschland kennen, als Aushilfe bei einer Messe. Er sprach von großer Liebe, und auch sie fand ihn nett. Einige Besuche in Deutschland auf seine Einladung und ein Heiratsantrag – das alles überzeugte Frau L. von ihm. Als sie ihre Stelle aufgab und ihn heiratete, kam sie voller Hoffnung für den Aufbau eines guten Lebens mit diesem Mann nach Deutschland.
Anfangs lief es bei ihnen gut, und Frau L. stellte manche „seltsamen“ Verhaltensweisen des Mannes nicht infrage, interpretierte sie als Fürsorglichkeit. Er sei einsam, er habe keine Freunde, sagte ihr Mann. Dann passten sie ja gut zusammen, meinte sie, und dachte dabei an ihre eigene Einsamkeit. Er begleitete sie überall hin, war ihr Wegbegleiter, und wenn er nicht dabei bleiben konnte, wollte er genau wissen, was sie gesprochen hatte. Nach einer Zeit der Eingewöhnung wollte sie sich aber auch alleine außerhalb der Wohnung bewegen. Doch jedes Mal nannte er einen anderen Grund, warum sie lieber mit ihm gehen sollte. Allmählich fühlte sie sich zu stark von ihm kontrolliert. Ich bin kein Kind, sagte sie ihm, ich muss lernen, hier alleine zurechtzukommen. Nun brachte er die Rechtslage ins Spiel. Er begann ihr zu drohen, immer wieder: Sie sei ja nur deshalb im Land geduldet, weil er sie als Ehefrau hierher geholt habe. Wenn sie sich ihm widersetzte, sollte sie ihre Sachen packen und nach Haus fahren. Schließlich fühlte sie sich total von ihm abhängig und kontrolliert. Sie durfte und konnte nichts ohne ihn unternehmen.
Außerdem wuchs ihre Angst vor seiner Alkoholsucht, weil sie ihn häufig bei einem übermäßigen Konsum von Bier beobachtete. Als sie ihn darauf ansprach, schlug er sie zum ersten Mal. Sie habe kein Anrecht ihn zu mahnen. Er verbot ihr, das Thema anzusprechen. Diese Szene wiederholte sich mehrmals. Wenn die Polizei bei einer solchen Gewalttätigkeit anrückte, geschah es mehrmals, dass die Beamten ihr rieten, den Mann zu verlassen. Sie war aber noch nicht bereit alles aufzugeben. Zu stark war der Traum, mit ihm ein schönes gemeinsames Leben zu führen. Doch an einem Abend besonders roher Gewalttätigkeit fürchtete sie um ihr Leben und suchte Schutz in einem Frauenhaus.
Nach einem Jahr des Zusammenlebens hatte Frau L. weiterhin Angst, schließlich ohne Aufenthaltserlaubnis da zu stehen. Seine Drohungen hatten gewirkt, dass sie ohne ihn hilflos sei und der Staat sie gleich abschieben würde. Das sitzt sehr tief in ihr, es hat sie nach eigener Aussage von einer selbstbewussten, offenen Frau zu einer zutiefst verunsicherten und unselbstständigen Frau gemacht. Unvorstellbar war für sie, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Da war nichts. Sie war das einzige Kind ihrer Eltern, und die waren längst gestorben. Jede Existenzgrundlage hatte sie aufgegeben, für ihre Zukunft in Deutschland. Ob sie die richtige Entscheidung traf, als sie sich trennte? Immer wieder zweifelte sie daran. Dass das Ausländer*amt mehrmals eine Entscheidung verschob, schien ihren Mann zu bestätigen. Die kleine Sicherheit, eine eheabhängige Aufenthaltserlaubnis, hatte sie nicht mehr und ihre Zukunft schwebte lange in der Luft. Erst nach über einem Jahr Wartezeit und mit Unterstützung in unserer Beratungsstelle erhielt sie eine eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis.

Dein Partner – Dein Risiko

Leider ist der geschilderte Fall kein Einzelfall. Das Zuwanderungsrecht verhilft dem deutschen oder lange zuvor eingewanderten Ehepartner zu mehr Macht in der Beziehung. Das ist für eine Partnerschaft auf Augenhöhe schädlich. Die Partnerin ist auch schon durch die Zuwanderungssituation geschwächt. Sie ist mutig, risikobewusst und mit „blindem“ Vertrauen zu ihrem Ehemann in ein unbekanntes Land gekommen, dessen Kultur, Sitte und Sprache ihr unbekannt sind. Sie strebt an, ein gemeinsames Leben mit dem Partner aufzubauen und in dessen Lebensumfeld anzukommen.
Doch in vielen Fällen muss die Migrantin feststellen, dass sie nicht als gleichwertige Ehepartnerin behandelt wird. Sie ist konfrontiert mit Vorurteilen und Diskriminierungen, sowohl sexueller als auch rassistischer Art. Die Erwartungen bzw. Anforderungen, welche der Ehemann an sie stellt, machen es nicht viel besser: An des Mannes Lebensweisen soll sie sich anpassen. Sie bleibt sozial isoliert. Manche Heiratsmigrantinnen werden daran gehindert, die deutsche Sprache zu erlernen. Es soll den Kontakt zu anderen erschweren, die totale Kontrolle des Mannes über sie aufrechterhalten. In dieser Situation hat sich die Pflicht zu einem Integrationskurs als Segen erwiesen. Zumindest für den Deutschkurs haben die Frauen eine freie Stunde für sich – dies öffnet ein Fenster zur Verbesserung ihrer Lage. Manche Anbieter von Integrationskursen wissen das – und bieten den Frauen weitere Informationen zu ihrer Bestärkung an.

Ehe – Abhängig – Aufenthaltserlaubnis

Die von der Ehe abhängige Aufenthaltserlaubnis kann sich verheerend auf die Lage von Heiratsmigrantinnen auswirken. Selbst in krassen Fällen von Gewalttätigkeit gegen Ehefrauen zeigen die deutschen Behörden oft kein Einsehen und wollen sie ausweisen. Das Gesetz und die Behörden machen abhängig von den Gewalttätern. Wie Frau A. beispielsweise, die gegen ihren Willen im Alter von 16 Jahren mit einem jungen Mann in Deutschland verheiratet wurde und zusammen mit ihm und seinen Eltern in einer Wohnung lebte. Sie hatte sich der Entscheidung ihrer Eltern gefügt. Sie versuchte, etwas Gutes daraus zu machen, plante eine Ausbildung in Deutschland. Sie war abhängig, kannte niemanden außerhalb der Familie ihres Mannes. Und doch freute sie sich ein bisschen über ihr neues Leben in Deutschland und wollte sich nicht hängen lassen.
Doch bald wurde es unerträglich. Ihr Mann und ihre Schwiegermutter misshandelten sie körperlich, erniedrigten und quälten sie psychisch massiv, redeten ihr ein, sie sei ein Nichts. Die Frage, wie sie alles ertragen sollte, quälte sie am meisten und machte sie hilflos. Denn sie durfte ja nach der Vorstellung ihrer Eltern nicht in ihr Elternhaus zurückkehren, gehörte zu ihrem Mann. Sie war verzweifelt. Sie wurde verheiratet mit einem Mann, der für sie sorgen sollte. Stattdessen schlugen er und seine Mutter sie. Und zwar so schlimm, dass sie eines Tages aus Todesangst aus dem dritten Stock aus dem Fenster sprang. Sie kam erst auf die Intensivstation. Dann kam sie in einem Mädchenheim für muslimische Mädchen unter. Eigentlich sollten einer derart Misshandelten Hilfen zu ihrer Stabilisierung angeboten werden. Stattdessen schickte das Ausländer*amt ihr eine Ausweisungsdrohung. Nur mit Hilfe von außen war sie in der Lage, dagegen Widerspruch einzulegen. Schließlich auch mit Erfolg.
In anderen Fällen informiert der Ehemann das Ausländer*amt von einer Trennung. Er fühlt und gebärdet sich so, als sei er selbst das Ausländer*amt. Und oft reagiert das Ausländer*amt wie gewünscht und erteilt ihr eine Ausweisung. Die Angst vor solchen Konsequenzen schüchtert viel Frauen derart ein, dass sie eigentlich unzumutbare Lebensumstände weiter ertragen, auf Kosten ihrer Gesundheit und ihrer körperlichen Unversehrtheit.
Auf ähnliche Weise wurde auch Frau F. unter Druck gesetzt. Ihr Antrag, als Härtefall in Deutschland bleiben zu können, ist zu dem Zeitpunkt noch nicht entschieden, als dieses Buchkapitel geschrieben wird. Frau F. wurde von ihrem Mann vergewaltigt und geschlagen, ein Vermittlungsversuch des Imams der Gemeinde half nicht. Als es feststand, dass sie kein Kind gebären könnte, rastete ihr Mann vollends aus. Sie sei nutzlos. Er wollte sie in ihr Herkunftsland abschieben und wieder heiraten. In ihrem Herkunftsland kann ein Mann bis zu vier Frauen heiraten. Sie wollte jedoch nicht zurückkehren, denn als verstoßene Frau würde sie in der Gesellschaft stigmatisiert und diskriminiert. Ihr Mann vergewaltigte sie immer wieder, trotz Schmerzen im Unterleib. Als sie ihrem Mann klar machte, dass sie nicht zurückkehren wollte, bedrohte ihr Mann sie mit dem Tod. Sie habe seine Ehre verletzt. Als sie entdeckte, dass ihr Mann ihr bereits ein Flugticket gekauft hatte, floh sie ins Frauenhaus. Sie hat Angst vor ihrem Mann und benötigt Schutz in vieler Hinsicht. Die Ehe hatte keine drei Jahre gedauert, also hat sie bisher keine eigenständige Aufenthaltserlaubnis. Die Unsicherheit dauert an.

Migrantinnen zwischen Zwangsheirat und arrangierter Ehe

Die Grenze zwischen einer freiwillig eingegangen, vermittelten Ehe und einer Zwangsheirat ist fließend. Der Erwartungsdruck der Eltern, der Sippe, lastet auf dem Paar. Manchmal ist es nicht nur sozialer Druck, sondern es stehen Drohungen im Raum für den Fall, dass der Ehevorschlag nicht akzeptiert wird. Und sei es die Drohung, von der Familie verstoßen zu werden. Manchmal werden die Ehekandidaten nicht gefragt, ja nicht einmal informiert. Die Eltern schließen einen Ehevertrag im Namen ihrer Tochter, und die erfährt davon erst an ihrem Hochzeitstag. Eine erzwungene Ehe.
Es läuft dann oft folgendermaßen ab: Eine sehr junge Frau, die noch keinen Gedanken ans Heiraten verschwendet, erfährt, dass sie bald heiraten soll. Und, dass ihre Eltern ebenfalls fremdbestimmt zueinander gefunden haben – wie viele andere Bekannte auch. All diese Bekannten leben immer noch als Familien zusammen. Bei der Heirat spiele Liebe keine besondere Rolle, aber die Liebe komme mit der Zeit schon, so wird ihr gesagt. So sei nun mal die Tradition, und sie solle sich fügen. Bislang hatte sie keinen Anlass gesehen, ihren Eltern Widerstand zu leisten, sie liebt sie beide, und sie sagt sich, ja, vielleicht haben die Eltern den richtigen Mann für mich gefunden – und wenn nicht, werden sie die Verantwortung für das Scheitern der Ehe übernehmen. Sie heiratet den gefundenen Kandidaten schließlich. Wurde diese Ehe nun freiwillig geschlossen oder zwangsweise? Was wäre, wenn sie Widerstand leistete? Manche Eltern gäben nach. Manche erhöhen den Druck und versuchen, die Hochzeit mit Zwang durchzusetzen. Und schrecken vor Mord nicht zurück, wenn sie ihren Begriff von „Ehre“ verletzt sehen.
Besonders stark ist die Kontrolle über eine junge Frau, wenn Zwangsheirat mit Zwangsmigration verbunden ist. Die Hochzeit in der Schulferienzeit zum Beispiel. Die ahnungslosen jungen Schulmädchen fahren mit den Eltern zu Verwandten in Urlaub – und werden dort mit ihrer eigenen Hochzeit überrascht. Oft wird ihnen der eigene Pass vorenthalten. Ihre eigene Familie lässt sie allein und fährt wieder nach Deutschland zurück. Die Familie ihres Mannes kontrolliert sie streng und verlangt volle Anpassung. Kinder werden geboren, und die Familie hofft, dass die Frau sich mit der Situation abgefunden hat. Erst nach mehreren Jahren erst lockert sich die Kontrolle in der Regel und manche schaffen die Flucht zurück nach Deutschland. Es hat lange gedauert, bis der deutsche Gesetzgeber diesen Rückkehrerinnen das Bleiben erleichterte. Wer in Deutschland mindestens sechs Jahre die Schule besucht hat oder sich 8achtJahren rechtmäßig aufgehalten hat, hat nun ein gesetzliches Recht auf Rückkehr, falls sie nach einer Ausreise zur Heirat unter Gewalt oder Drohung gezwungen wurde (§37 Aufenthaltsgesetz, Absatz 2a).

Das Leitbild ist romantisch

Die Vorstellung, dass zwei Personen ihre Liebe durch ein eheliches Bündnis zum Ausdruck bringen wollen, ist eine relativ neu, selbst in der Geschichte Westeuropas, entstanden im Laufe der Individualisierung im gesellschaftlichen Entwicklungsprozess. Doch in den Ansprachen der Standesbeamt*innen und dem Leitbild des Staates ist diese Art Zweierbeziehung wie in Stahl gegossen. Die Ehe verspricht Verantwortung füreinander, sie ist Basis zur Gründung einer Familie. Das Familienleben gilt als etwas sehr Privates, und doch auch nicht Privates. Solange Fürsorge und Verantwortung füreinander in einer Familie voll intakt sind, greift der Staat nicht ein. Doch leider passieren auch Unglücke und Gewalttaten unter dem Namen des familiären Schutzes. Es erforderte lange Debatten und einen gesellschaftlichen Prozess des Umdenkens bis schließlich akzeptiert wurde, dass beispielsweise Vergewaltigung in der Ehe und andere häusliche Gewalt Straftaten sind, die verfolgt und geahndet werden müssen. Und dass das Opfer unbedingt geschützt werden muss.

Bei Heiratsmigrant*innen ist Schluss mit Staatsromantik

Der Schutz der Familie hat für den Staat bei Migrant*innen keinen Vorrang. Sie können nicht ohne weiteres ihre Ehegatten nachkommen lassen. Die Regelung hat vielen Ausnahmen, abhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit. EU-Bürger*innen, anerkannte Flüchtlinge und Migrant*innen mit einer verfestigten Aufenthaltserlaubnis u. ä. haben in der Regel keine Probleme, ihre Ehegatten nach Deutschland zu holen. Auch ein Ehegattennachzug aus Drittstaaten ist im Rahmen einer familiären Zusammenführung möglich – aber das ist an Bedingungen geknüpft. Dies bedeutet: Ein Antrag muss gestellt und auf eine Zusage muss gewartet werden. Für eine Antragstellung im Ausland werden Grundkenntnisse der deutschen Sprache verlangt. Obwohl viele Antragsteller*innen diese Sprachkenntnisse für sinnvoll halten, finden sie es belastend, sie nachweisen zu müssen, so eine Studie des BAMF aus 2013. Eine Analphabetin muss beispielsweise erst das Alphabet lernen und dann Deutsch. Der Deutschkurs findet häufig nur in einer Großstadt statt, weit vom Wohnort entfernt.
Heiratsmigrantinnen riskieren viel, um eine Zukunft für sich und ihre Familie im Ausland aufzubauen. Sie brauchen dabei Unterstützung zur Integration von der Aufnahmegesellschaft, Politik, insbesondere vom Staat. Und das unabhängig von ihrem Ehegatten. Eine sofortige Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung kann das Ungleichgewicht in der Migrantenehe etwas vermindern und viele Konflikte entschärfen.
[/av_textblock]
[/av_three_fourth]

[av_one_fourth]
[av_textblock size=“ font_color=“ color=“]
Jae-Soon Joo-Schauen
Familien- und Paartherapeutin, Diplom Pädagogin, Geschäftsführerin der Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen agisra e.V.
Martinstr. 20a
50667 Köln
www.agisra.org
[/av_textblock]

[av_hr class=’default‘ height=’50‘ shadow=’no-shadow‘ position=’center‘ custom_border=’av-border-thin‘ custom_width=’50px‘ custom_border_color=“ custom_margin_top=’30px‘ custom_margin_bottom=’30px‘ icon_select=’yes‘ custom_icon_color=“ icon=’ue808′]

[av_social_share title=’Teile diesen Eintrag‘ style=“ buttons=“ share_facebook=“ share_twitter=“ share_pinterest=“ share_gplus=“ share_reddit=“ share_linkedin=“ share_tumblr=“ share_vk=“ share_mail=“][/av_social_share]

[av_hr class=’default‘ height=’50‘ shadow=’no-shadow‘ position=’center‘ custom_border=’av-border-thin‘ custom_width=’50px‘ custom_border_color=“ custom_margin_top=’30px‘ custom_margin_bottom=’30px‘ icon_select=’yes‘ custom_icon_color=“ icon=’ue808′]

[av_comments_list]
[/av_one_fourth]