Wir zeigen uns erfreut über die Entscheidung der Stadtratssitzung, am 06.10.2015, bezüglich der Zustimmung zur Teilnahme an einem Pilotprojekt, welches Asylbegehrende in Zukunft mit einer Krankenversicherungskarte versieht. Dennoch ist damit aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine umfassende und aus unserer Sicht menschenwürdige Gesundheitsversorgung weiterhin nicht gegeben!
Die Zugangsberechtigung für die Gesundheitskarte bedeutet eine große Verbesserung für Asylbegehrende in puncto Gesundheitsversorgung. Durch die Karte ist die Beurteilung, ob es sich um ein medizinisches Problem handelt, welches durch das AsylbLG gedeckt ist, endlich in Händen von medizinischem Fachpersonal! Dies bedeutet eine erhebliche Reduzierung von Risiken für Asylbegehrende, da Notfälle nun wirksam erkannt und behandelt werden können, anstatt dass un- oder kaum geschultes Personal der Behörden und Einrichtungen dies übernehmen. Des weiteren bedeutet dies auch eine bessere Behandlung, da überflüssige Behördengänge erspart bleiben und somit kostbare Zeit bei akuten Erkrankungen eingespart wird. Hinzu kommt eine Reduzierung der Stigmatisierung, da das Vorzeigen des „blauen Scheins“ hinfällig wird und somit Asylbegehrende als solche nicht gleich zu erkennen sind.
Dass dieses System von anderen Bundesländern bereits erfolgreich umgesetzt wurde, namentlich Bremen und Hamburg, stimmt uns zuversichtlich, dass eine schnelle Realisierung möglich ist. Zu dieser fordern wir die Stadt Trier nun auf.
Dennoch ist dies nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung! Die Gesundheitskarte bedeutet nicht die Ausweitung der Leistungen, welche Asylbegehrenden zustehen! Weiterhin gilt das AsylbLG, welches nur eine Notfallversorgung in akuten Krankheits- und Schmerzensfällen vorsieht. Dies bringt menschliches Leben in Gefahr. Dieser Umstand ist nicht menschenwürdig und schlichtweg ein Ausdruck eines gutbürgerlichen Chauvinismus, weswegen wir das etablierte Gesetz zutiefst ablehnen und die Abschaffung fordern!
Darüber hinaus ist dieses Projekt lokal auf die Stadt Trier beschränkt, eine Ausweitung auf Landes- geschweige denn Bundesebene, ist bis jetzt nicht der Fall. Eine unterschiedlich schlechte Behandlung von Asylbegehrenden verursacht bei der Personengruppe selbst und uns ein tiefes Unrechtsempfinden. Deswegen fordern wir die Ausweitung der Zugangsberechtigung zur öffentlichen Krankenversicherungskarte für alle Asylbegehrenden im Bundesgebiet!
Weiterhin werden wir uns gegen das AsylbLG und für eine umfassende Gesundheitsversorgung einsetzen! Wir fordern Sie auf, an unserem Protest teilzunehmen, damit wir einen bessere gesundheitliche Versorgung aller erreichen können!
In diesem Sinne: Solidarité avec les sans papiers
Selbstverwaltetes Multikulturelles Zentrum Trier e.V.